Ergänzen Sie Ihre Kreditprozesse um die Anforderungen der europäischen Verbraucherschutzregelungen mit FlexFinance Lending

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2008/48/EG die Vorschriften für Verbraucherkredite novelliert und die Richtlinie 87/102/EWG aufgehoben. Ziel ist es die Richtlinien zur Vergabe von Verbraucherkrediten zu vereinheitlichen, den Verbraucherschutz zu verbessern sowie die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Die EU-Richtlinie grenzt den eigenen Geltungsbereich ein. Sie gilt im Allgemeinen für Kreditverträge mit Verbrauchern. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z. B.:

  • Immobiliendarlehen oder durch Hypotheken besicherte Kredite 
  • Miet- oder Leasingverträge
  • Zins- und gebührenfreie Kreditverträge oder Kredite mit einer maximalen Laufzeit von 3 Monaten und geringen Gebühren

Darüber hinaus definiert die Richtlinie 2008/48/EG Artikel 2 Absatz 2 Satz d) die Betragsgrenzen „über 200 €“ und „unter 75.000 €“ als Anwendungsbereich.