Die Auswirkungen von Basel III auf die IT-Systeme

Ursprünglicher Zeitplan für Basel III

Erläuternde Templates für LCR und NSFR

Mögliche Basel-III-konforme Systemarchitektur

Die aktuelle Krise hat deutliche Mängel im Bankensystem offen gelegt.  Als Reaktion darauf wird der Baseler Ausschuss eine Anzahl grundlegender Reformen des bekannten internationalen regulatorischen Rahmenwerks einführen, die inoffiziell als „Basel III“ bezeichnet werden. Diese Bestimmungen sollen die Risikosensivität des Bankensektors stärken. Das Ziel dabei ist es, die Risiken, denen eine Bank ausgesetzt ist, ganzheitlicher zu erfassen und die Risikosteuerung und die Transparenz zu verbessern.

Dieser Artikel zeigt die aktuellen Entwicklungen bei der Fertigstellung der Basel-III-Bestimmungen. Außerdem versucht dieser Artikel die Auswirkungen der erwarteten regulatorischen Änderungen auf die IT-Umgebungen von Finanzinstituten einzuschätzen.

Änderungen der Eigenkapitalregelungen – Auf dem Weg zu Basel III

Die internationalen Eigenkapitalregelungen unterliegen einem ständigen Wandel. Im Juli 2009 wurde eine Reihe von Ergänzungen zu den bestehenden Basel-II-Bestimmungen beschlossen. Diese Erweiterungen betreffen vor allem das Handelsbuch und müssen bis Dezember 2010 umgesetzt werden.

Die ersten Arbeiten an Basel III begannen Ende 2009 mit der Veröffentlichung der Konsultationsdokumente Strengthening the Resilience of the Banking Sector (BCBS 164) und International Framework for Liquidity Risk Measurement, Standards and Monitoring (BCBS 165). Gemäß dem ursprünglichen Zeitplan endete die Konsultationsphase im April 2010. Die Fertigstellung der Bestimmungen ist für Dezember 2010 geplant und soll von einer zweijährigen Umsetzungsphase gefolgt werden.

Der Bankensektor hat auf die Dokumente des Baseler Ausschuss mit einer Warnung reagiert, dass das Wirtschaftswachstum in der Eurozone, den USA und Japan in den kommenden Jahren einen deutlichen Einbruch erfahren wird, falls die aktuellen Pläne, dass Banken mehr Kapital und liquide Mittel vorhalten müssen, unverändert übernommen würden.

Während des diesjährigen G20-Gipfels in Toronto hat der Ausschuss einen Entwurf mit den jüngsten Überlegungen vorgestellt, in dem eine Abmilderung der Vorschläge angedeutet wurde.  Der Baseler Ausschuss wird die überarbeitete Version des Entwurfs Mitte November auf dem G20-Gipfel in Seoul vorstellen. Nach dem Gipfel in Toronto wurde allgemein von einem Sieg der Banken bei der Durchsetzung einer Begrenzung der Basel-III-Bestimmungen gesprochen.

Im Juli hat das Leitungsgremium des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht,  die „Group of Governors and Heads of Supervision“, bestätigt, dass derzeit intensiv an der Ausformulierung der Standards für eine Veröffentlichung am Ende des Jahres gearbeitet wird. Es ist jedoch bereits bekannt, dass es sehr lange Übergangsfristen (in einigen Fällen bis 2018) für die Umsetzung einiger der neuen Elemente geben wird und endgültige Entscheidungen erst noch abgestimmt werden müssen. Gleichzeitig hatte die Group of Governors ausgedrückt, dass sie weiterhin alle Elemente von Basel III unterstützt, inklusive der Net Stable Funding Ratio (NSFR) als langfristigere strukturelle Ergänzung zur Liquidity Coverage Ratio (LCR). 

Verbesserung der Belastbarkeit des Bankensektors (BCBS 164) – Kernpunkte des Dokuments

Die Vorschläge für das Basel-III-Rahmenwerk sind, wie bereits im ersten Teil dieses Artikels erwähnt, auf zwei Dokumente aufgeteilt. Die erste Veröffentlichung Strengthening the Resilience of the Banking Sector (BCBS 164) definiert Änderungen bei der Anrechnung des regulatorischen Kapitals, das als Zähler der derzeitigen Eigenkapitalquote verwendet wird. Außerdem wurde die Bewertung für die Elemente des Nenners, d.h. Marktrisiko, Kreditrisiko und operatives Risiko, angepasst.

Der Anhang dieses Dokuments enthält eine Zusammenfassung der Hauptziele des Dokuments.

Verbesserung der Qualität, Konsistenz und Transparenz der Kapitalbasis

Im aktuellen Rahmenwerk gibt es diverse Schwachstellen bei der Behandlung des regulatorischen Eigenkapitals. Zunächst einmal ist das regulatorische Eigenkapital getrennt vom allgemeinen Kapital. Außerdem gibt es derzeit keine Harmonisierung über Ländergrenzen hinweg, z.B. zwischen Ländern, die IFRS anwenden und denen, die es nicht anwenden. Dies widerspricht der Idee international gleicher Bedingungen für den Bankensektor. Schließlich fehlt beim Ausweis des regulatorischen Eigenkapitals die Transparenz, da die von den Banken bereitgestellten Informationen zu ihrer regulatorischen Kapitalbasis oft lückenhaft sind.

Um die Behandlung des regulatorischen Eigenkapitals zu verbessern, schlägt der Baseler Ausschuss die folgenden Änderungen vor. Die Qualität des Tier-1-Kapitals wird verbessert. Mithilfe dieses Kapitals muss die Bank das Fortbestehen des Instituts sicherstellen können. Das Ergänzungskapital (Tier 2) wird vereinfacht. Eine 5jährige “Amortisierungsregel” wird für entliehene Mittel eingeführt. Das Tier-3-Kapital fällt weg. Natürlich müssen zwischen den verbleibenden Eigenkapitalkomponenten neue Grenzen definiert werden. Der Baseler Ausschuss schlägt außerdem eine Projektion des regulatorischen Eigenkapitals auf einen Zeitpunkt in der Zukunft vor, um eine ganzheitlichere Sicht auf die zukünftige Risikosituation und den Verbrauch von regulatorischem Eigenkapital durch die Bank zu erhalten.

Auswirkungen auf die IT-Architektur

Neue harmonisierte Bestimmungen erfordern die Einführung einer neuen standardisierten Berechnungsroutine für das regulatorische Eigenkapital. Die Einführung einer “Amortisierungsregel” erfordert eine detailliertere Sicht auf die Bestandteile des regulatorischen Eigenkapitals, eine Berechnung auf Einzelgeschäftsebene ist notwendig. Schließlich erhöht die vorgeschlagene Projektion des regulatorischen Eigenkapitals in die Zukunft die Notwendigkeit einer neuen Sicht auf das Meldewesen von Banken.

Verbesserung der Risikoabdeckung für das Kontrahentenausfallrisiko (CCR)

Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass die Risikoabdeckung im aktuellen Rahmenwerk verbessert werden muss. Die Abdeckung des Korrelationsrisikos war nicht ausreichend; das Kontrahenten-Exposure stieg weiter wenn die Bonität abnahm.  Credit Valuation Adjustments (CVA) wurden nicht direkt kapitalisiert. Ein weiteres Problem wurde dadurch verursacht, dass Interrelationen zwischen großen Kontrahenten nicht entsprechend in den Systemen abgebildet wurde. Schließlich war der Zeithorizont für das Close-Out länger als erwartet und die initialen Margen waren zu niedrig.

Das neue regulatorische Rahmenwerk sieht verschiedene Änderungen zur Schließung dieser Lücken vor. Ein erster Baustein ist die Berechnung des effektiven erwarteten positiven Wiederbeschaffungswerts (EPE, Expected Positive Exposure) unter Berücksichtung von Stress-Szenarien (3 Jahre). Die Bewertung dieser Risikokennzahl sollte konsistent mit den Bestimmungen für das Marktrisiko sein.  Außerdem schlägt der Baseler Ausschuss vor, einen dem Kontrahenten-Exposure entsprechenden synthetischen Bond zu generieren um die Verluste von Credit Value Adjustments (CVA) zu erfassen. Für dieses synthetische Geschäft, das die EAD für den Kontrahenten darstellt, muss die Berechnung der (99%-)Worst-Case-G/V gemäß den Marktrisikobestimmungen durchgeführt werden. Zur Abdeckung des Korrelationsrisikos müssen die Banken Stresstests  und Szenarioanalysen zur Identifikation von Risikofaktoren durchführen, die positiv mit der Kreditwürdigkeit des Kontrahenten korreliert sind. Schließlich wurden viele kleinere Änderungen vorgeschlagen, wie zum Beispiel die Einführung eines höheren Asset-Korrelationsfaktors für Basel-II-Formeln, eine Änderung der Bestimmungen für externe Ratings und die Anpassung des Netting-Frameworks.

Auswirkungen auf die IT-Architektur

Für die Bewertung der Expected Positive Exposure (EPE) sind neue Software-Komponenten erforderlich um die EPE mit Hilfe interner Verfahren oder Näherungsverfahren zu berechnen und adäquate Stresstests auf die EPE anzuwenden. Ebenso müssen Credit Value Adjustments (CVA) bewertet und Stressbedingungen ausgesetzt werden. In den bestehenden Basel-II-Rechenkernen sind geringe Änderungen notwendig um die erwarteten Neuerungen zu erfüllen.

Einführung einer Leverage Ratio

Die Einführung einer Leverage Ratio soll die Messung des außerbilanziellen Risikos von Banken verbessern. Eines der Hauptprobleme während der Krise bestand darin, dass der signifikante bilanzielle und außerbilanzielle Verschuldungsgrad in den regulatorischen Kennziffern nicht abgebildet wurde. Viele Banken wiesen trotz signifikanter Verschuldung stark risikobasierte Eigenkapitalquoten auf.

Der Baseler Ausschuss schlägt die Einführung einer Leverage Ratio vor, um die außerbilanzielle Verschuldung korrekt in die Behandlung von Säule 1 zu integrieren. Der Verschuldungsgrad ist definiert als das Verhältnis zwischen Kapital und Engagement, wobei das Kapital sich auf das Tier 1-Kapital bezieht und das Engagement das Gesamtengagement (bilanziell und außerbilanziell) der Bank beschreibt.

Auswirkungen auf die IT-Architektur

Die Leverage Ratio ist eine neue Risikokennzahl und derzeit in den Systemen noch nicht berücksichtigt. Falls die Ergebnisse der bestehenden Basel-II-Lösung auf Einzelgeschäftsdaten basieren, kann die Berechnung dieses Wertes mit Hilfe dieser Daten einfach umgesetzt werden. Natürlich muss das bestehende Rahmenwerk für das Meldewesen angepasst werden.

Vermeidung von systemischen Risiken und Kopplung von Risiken

Das aktuelle Rahmenwerk bildet systemische Risiken und die Verbindungen zwischen verschiedenen Risikotypen ab. Außerdem wurde die Zyklizität noch nicht vollständig in den Baseler Bestimmungen berücksichtigt wurde.

Die folgenden Änderungen werden vorgeschlagen um diese Lücken zu schließen. Die Zyklizität soll ins aktuelle Rahmenwerk aufgenommen werden. Daher sieht das Dokument des Baseler Ausschusses die Berechnung von Downturn-PD und Downturn-LGD vor. Außerdem soll eine weitere Kapitalreserve eingefügt werden, die die Konsistenz der EL-Berechnung zwischen IFRS-Rechnungslegung und Mindestkapitalanforderungen sicherstellt.  Als Vorbereitung auf Krisen plant der Ausschuss, Banken dazu zu verpflichten Kapitalpuffer gemäß dem erwarteten Kreditanstieg aufzubauen.

Auswirkungen auf die IT-Architektur

Die Anforderungen der neuen regulatorischen Bestimmungen für das systemische Risiko und die Verbindung zwischen Risiken stellen hohe Anforderungen an die Software-Architektur. Das Rahmenwerk zur Modellierung von PD und LGD muss Stresstesting-Funktionen enthalten, die die Auswirkungen makro-ökonomischer Parameter wie BIP-Wachstum oder die Arbeitslosenquote berücksichtigen. Außerdem müssen die Berechnungen IFRS-konform sein, damit zukunftsorientierte Vorsorgemaßnahmen möglich sind. Für die Erfüllung der umfangreichen Anforderungen und zum Aufbau entsprechender Kapitalpuffer brauchen Banken eine vollständig integrierte Risikoumgebung einschließlich Verhaltensanalyse und dynamischer Bilanz- und GuV-Sicht um das benötigte Kapital zu projizieren.

Internationales Rahmenwerk zur Messung, den Standards und der Überwachung des Liquiditätsrisikos (BCBS 165) – Kernpunkte des Dokuments

Die zweite Veröffentlichung International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring (BCBS 165) definiert Änderungen bei der Liquiditätsmessung in Banken. Es werden neue Standards für die Messung des Liquiditätsrisikos für das Meldewesen definiert. Außerdem wird angeregt, dass Banken und Aufsichtsbehörden die gleichen Maße zur Überwachung des Liquiditätsrisikos einsetzen. Schließlich sollen alle Maße und Prozesse im Tagesgeschäft einer Bank angewendet werden.

Der Anhang dieses Dokuments enthält eine Zusammenfassung der Hauptziele des Dokuments.

Neue Standards für die Messung des Liquiditätsrisikos

Ein Hauptcharaktermerkmal der aktuellen weltweiten Finanzkrise, die Mitte 2007 begann, war das unzureichende und ineffektive Management von Liquiditätsrisiken. Im aktuellen Rahmenwerk (Säule 1) wird das Liquiditätsrisiko überhaupt nicht abgedeckt. Eines der Kernelemente des internationalen Rahmenwerks für das Liquiditätsrisiko des Baseler Ausschusses ist die Einführung neuer Standards für die Messung des Liquiditätsrisikos.

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) ist ein kurzfristiges Maß für das Liquiditätsrisiko einer Bank Sie kombiniert Basel-II-spezifische Informationen (z.B. die Forderungsklasse) mit Cashflow-basierten Informationen. Neben der reinen Berechnung der LCR fordert der Baseler Ausschuss die Darstellung der Auswirkungen verschiedener Szenarien auf die Kennzahl. Um langfristige Auswirkungen bei der Messung des Liquiditätsrisikos abzudecken muss die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als Quotient aus Available Stable Funding (ASF) und Required Stable Funding (RSF) berechnet werden. Die Berechnungen müssen auf Einzelgeschäftsebene erfolgen. Sowohl ASF als auch RSF erfordern die spezifische Auswahl und individuelle Gewichtung von Finanzinstrumenten.

Auswirkungen auf die IT-Architektur

Die Berechnung neuer Standardgrößen für das Liquiditätsrisiko ist eine zusätzliche Anforderung an die IT-Architektur von Banken. Die Berechnungen müssen auf Einzelgeschäftsebene durchgeführt werden und der Rechenkern muss Daten aus verschiedenen Quellen auswählen, z.B. aus bestehenden Basel-II-Ergebnisdaten oder ALM-/Cashflowdatamarts. Außerdem müssen die Banken die erforderlichen neuen Templates integrieren (siehe unten).

Implementierung von Messgrößen

Neben der Berechnung der im vorherigen Abschnitt beschriebenen Standardgrößen für die Bemessung des Liquiditätsrisikos ermutigt der Baseler Ausschuss die nationalen Aufsichtsbehörden zur Implementierung zusätzlicher Risikokennzahlen. Banken müssen den Aufsichtsbehörden Rohdaten zur Berechnung mindestens folgender Kennzahlen zur Verfügung stellen:

  • Vertragliche Laufzeitinkongruenzen
  • Mittelkonzentration
  • Zur Verfügung stehende unbelastete Aktiva

Auswirkungen auf die IT-Architektur

Die Berechnung zusätzlicher Werte erfordert eine unfangreiche und zentrale Generierung von Cashflows. Weiterhin werden Banken die Kennzahlen innerhalb der vorhandenen ALM- und Liquidity-Lösungen neu berechnen müssen. Wenn keine Komponente für eine zentrale Cashflowberechnung zur Verfügung steht, fallen weitere Aufwände für die Abstimmung zwischen internem und externem Reporting an.

Fazit

Die in diesem Artikel beschriebenen Konsultationspapiere werden letztendlich zu einem Basel-III-Regelwerk zusammengefasst werden. Derzeit sind jedoch die Umsetzungsfristen und möglichen Übergangsperioden für die einzelnen Bestandteile von Basel III noch unklar. Die endgültigen Inhalte des Rahmenwerks und der Implementierungszeitplan werden Mitte November beim nächsten G20-Gipfel in Korea vorgestellt werden.

Aus Sicht der IT-Systeme wird es im Unterschied zu Basel II KEIN SINGULÄRES „Basel-III-System“ geben, sondern die Anforderungen werden eine Vielzahl von Systemen betreffen und den Bedarf an punktuellen Lösungen erhöhen. Beispiele für diese Themen sind Berechnungsmodule für das Kontrahentenausfallrisiko, die Leverage Ratio, die Liquiditätskennzahlen sowie Module für Stresstesting, Anerkennung und Projektion von regulatorischem Kapital sowie das neue Reporting-Rahmenwerk für das Liquiditätsrisiko.

Darstellung 3 zeigt ein Modell einer Basel-III-konformen Systemarchitektur.

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